Rechtsgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) und den Einsatz fernablesbarer Messtechnik
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Die Verpflichtung zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen sowie der Einsatz fernablesbarer Messtechnik beruhen auf mehreren gesetzlichen Grundlagen, die ineinandergreifen:
1. Heizkostenverordnung (HKVO) – Kernvorschrift
Die HKVO in der Novellierung von 2021 ist die zentrale Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 2 HKVO: Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen bei Neuinstallationen nur noch fernablesbare Messgeräte verbaut werden.
§ 5 Abs. 3 HKVO: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle vorhandenen, nicht-fernablesbaren Messgeräte nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt nur bei nachgewiesener technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte.
§ 5 Abs. 5 HKVO: Seit dem 1. Dezember 2022 müssen neu installierte fernablesbare Geräte interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) anbindbar sein. Dies stellt sicher, dass Verbrauchsdaten datenschutzkonform und herstellerübergreifend übertragen werden können.
§ 6a HKVO: Sobald fernablesbare Messgeräte vorhanden sind, besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation (UVI) für die Nutzer.
2. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – Rahmenvorgabe für das Smart-Meter-Gateway
Das MsbG regelt den allgemeinen Rollout intelligenter Messsysteme und definiert die technischen und organisatorischen Anforderungen an das Smart-Meter-Gateway. Die Technische Richtlinie BSI TR-03109 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt die Sicherheitsstandards fest (AES-Verschlüsselung, TLS-Tunnel). Die Anbindung der Wärmemessgeräte an das Gateway erfolgt im Rahmen dieser Vorgaben.
3. Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Indirekter Bezug
Das GEG selbst enthält keine direkte Pflicht zum Einbau von Gateways für die Wärmeverbrauchserfassung. Es regelt jedoch über § 71 GEG die Austauschpflichten für Heizungsanlagen (z. B. Übergangsfristen für fossil befeuerte Heizungen je nach Gemeindecode bis Oktober 2026 bzw. Juni 2028). Da im Zuge von Heizungsmodernisierungen häufig auch die Messtechnik erneuert werden muss, ergibt sich hier ein indirekter Zusammenhang: Wer eine neue Heizungsanlage installiert, muss gleichzeitig die fernablesbare Messtechnik nach HKVO vorsehen.




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